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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2005 - L 8 AS 125/05 ER   

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https://dejure.org/2005,16895
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2005 - L 8 AS 125/05 ER (https://dejure.org/2005,16895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.09.2005 - L 8 AS 125/05 ER (https://dejure.org/2005,16895)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER (https://dejure.org/2005,16895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Energiekostenrückstände - Unterscheidung zwischen Bedarf und Schulden - Bedarfsdeckung nach § 23 Abs 1 SGB 2

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 SGB II; § 23 Abs. 1 SGB II; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG
    Übernahme der Nachforderung für Strom und Gas; Möglichkeit der darlehensweisen Übernahme von Kosten für regelmäßige Bedarf; Einordnung der Energiekostennachforderung als Bedarf oder als Schulden; Zu erwartendes Abstellen von Gas und Strom als Anordnungsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Nachforderung für Strom und Gas; Möglichkeit der darlehensweisen Übernahme von Kosten für regelmäßige Bedarf; Einordnung der Energiekostennachforderung als Bedarf oder als Schulden; Zu erwartendes Abstellen von Gas und Strom als Anordnungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV - Aktuelle Entscheidungen des LSG

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2005 - L 8 AS 125/05
    In den Entscheidungsgründen hat es unter Berufung auf den Beschluss des Senats vom 28. April 2005 - L 8 AS 57/05 ER - ausgeführt, dass der Anspruch der Antragsteller sich aus § 23 Abs. 1 SGB II ergebe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2020 - L 8 SO 7/20
    Sollten die Kosten der Schädlingsbekämpfung nicht dem Bedarf an Unterkunft i.S. des § 35 Abs. 1 SGB XII zuzuordnen sein, kommt auch eine Darlehensgewährung nach § 37 SGB XII in Betracht (vgl. zu dem umstrittenen Verhältnis dieser Normen zueinander Scheider in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 36 Rn. 5; Becker in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 37 Rn. 26; hierzu bereits Senatsbeschluss vom 14.9.2005 - L 8 AS 125/05 ER - juris).
  • SG Osnabrück, 18.12.2006 - S 22 AS 155/06
    Die Kammer geht im Einklang mit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (vgl. grundlegend Beschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER - = ZfSH/SGB 2006, S. 153) davon aus, dass vom Energieversorger nachgeforderte Beträge für die Lieferung von Gas zur Beheizung der Wohnung für die Vergangenheit in dem Monat der Fälligkeit der Nachforderung Aufwendungen für Heizung sind und dem aktuellen Bedarf nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zuzurechnen sind.

    Nur wenn die Nachforderung durch die Nichtzahlung der geforderten Abschlagsbeträge verursacht worden sind, die bereits als Teil der Leistungen nach dem SGB II bedarfsbegründend berücksichtigt wurden, handelt es sich um Schulden (so Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. September 2005 - L 8 AS 125/05 ER -, a.a.O.).

  • SG Hannover, 23.03.2006 - S 47 AS 295/06
    Wegen der Anwendungsmöglichkeiten dieser Bestimmungen beruft sich die Kammer auf den Beschluss des 8. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersach-sen-Bremen vom 14. September 2005, L 8 AS 125/05 ER.

    Wegen der Einzelheiten bezieht sich die Kammer auf die Begründung des Beschlusses des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14. September 2005, L 8 AS 125/05 ER.

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